Hornhautspende

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Die Hornhautspende nimmt eine Sonderstellung innerhalb der übrigen Organspenden ein. Im Gegensatz zu anderen Organen kann die Hornhaut bis zu 72 Stunden nach dem Tod noch entnommen werden. Zu diesem Zeitpunkt liegen schon sichere Todeszeichen vor. Die Ursache hierfür liegt darin, dass die Hornhaut nur im Randbereich durch Blut ernährt wird. Der größte Teil der Hornhaut erhält seine Nährstoffe und auch den Sauerstoff jedoch aus dem Tränenfilm und ist daher extrem resistent gegen Sauerstoffmangel. Darüber hinaus können auch Patienten mit soliden Tumorleiden (Ausnahme: Tumore des Blutes, der Lymphdrüsen und des Knochenmarks) ihre Hornhaut spenden, da keine Gefahr einer Übertragung der Tumorzellen auf den Empfänger besteht.

Wie auch bei anderen Organspenden gibt es mehr Patienten, die eine Transplantation benötigen als Menschen, die sich zu einer Hornhautspende entscheiden. Daraus resultieren lange Wartezeiten für eine Hornhauttransplantation. Da nicht immer ein Organspendeausweis des Verstorbenen vorliegt, obliegt die Entscheidung über eine Hornhautspende häufig den nächsten Angehörigen. Für die Angehörigen ist es oft hilfreich, den Wunsch des Verstorbenen diesbezüglich zu kennen. Nicht zuletzt, weil wir sehen, was eine Hornhautspende bewirken kann, sind wir und sind die Empfänger einer Hornhaut den Spendern sowie deren Angehörigen sehr dankbar für diese außerordentlich schwierige Entscheidung.